Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden allein.
Der Kassenwart vertritt zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzenden.