Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein.
Der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten gemeinsam.
Die Beisitzer vertreten jeweils mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden.