Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 und bis zu 9 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.