Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Beschlussfassung des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.