Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister, dem 2. Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1., 2. oder 3. Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.