Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über 200,00 EUR der Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist.