Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Es kann ein Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB bestellt werden.