Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Fachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende sein muss.