Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied, zwei der Vorstandsmitglieder vertreten mit Auftrag des Vorstandes gemeinsam.