Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Schatzmeister und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.