Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Oberschützenmeister, dem 1. Schützen- und Waffenmeister, dem 2. Schützen- und Sportmeister, dem Schatzmeister sowie dem Schrift- und Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Oberschützenmeister zusammen mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.