Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Jugend- und Pressewart und dem Mannschaftsleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende haben jeweils Alleinvertretungsbefugnis.