Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorstand Sport (stellvertretender Vorsitzender) und dem Vorstand Finanzen (2. stellvertretender Vorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.