Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden als einzelvertretungsbefugt. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.