Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Organisationsleiter, dem aktiven Major und dem 1. Schießwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.