Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht in der Regel aus 7 Mitgliedern, mindestens aber aus 4 Mitgliedern. Dazu gehören der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister und weitere Mitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden allein oder durch zwei der weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.