Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Pressesprecher.
Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen vertritt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam.