Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Beschlussfassung des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 500,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.