Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Ausgaben über 255,65 EUR (= 500,00 DM) bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.