Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit mehr als 100,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist.