Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n oder die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.