Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Verantwortlichen für Ökologie, Umweltschutz und Medienversorgung, dem Fachberater und einem Mitglied des Vorstands.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.