Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des Vorstandes und einer von der Mitgliederversammlung gewählten Vertretung von 5 Mitgliedern (Vereinsausschuss) erforderlich. Ausgenommen sind wiederkehrende Zahlungen und Gebühren sowie Kraftstoffbeschaffungen.
Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.