Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vom 1. Vorsitzenden und vom 2. Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 3000,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.