Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 5 bis 8 Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften im Einzelfall von mehr als 5.000,00 EURO ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.