Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu neun Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.