Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1200,00 € ist die Zustimmung des Vorstandes, bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 3000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.