Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart und dem 2. Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter des Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.