Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Stellvertreter/den Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Justitiar.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder den Stellvertreter/einen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.