Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 Personen, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.