Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens 7 Mitgliedern: dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu vier Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.