Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeiweils allein oder durch den Schatzmeister mit einem der beiden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.