Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 4 Personen (dem Vorsitzenden, dem Kämmerer und Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Verantwortlichen für Medien). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam.