Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und mindestens zwei Beisitzern/Fachberatern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.