Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Vorstand kann auf weitere Mitglieder (Schriftführer, Stellvertretender Kassenwart und Beisitzer) erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.