Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Vereinssprecher, beratenden Mitgliedern und dem Kassenprüfer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder einer der Stellvertretenden Vorsitzenden.