Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Kreisschützenmeister, dem Stellvertretenden Kreisschützenmeister, dem Kreisschatzmeister, dem Kreissportleiter, dem Kreisjugendleiter, der Kreisdamenleiterin, dem Kreisschriftführer und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Kreisschützenmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.