Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
In notariellen Angelegenheiten (Notar/Amtsgericht) wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.