Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, der 1. Stellvertreter oder der 2. Stellvertreter vertreten.