Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 gleichberechtigten Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 8.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.