Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Beschränkung der Vertretungsmacht: Zustimmung der Mitgliederversammlung für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von 5.000,00 DM bzw. 2.500,00 EUR.