Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer sowie dem Jugendfeuerwehrwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.