Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtshandlungen von mehr als 5.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.