Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende bzw. der Stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, daß er selbst Geschäfte bis 150,00 €, der Vorstand bis zu 2500,00 € abschließen darf. Geschäfte über 2500,00 € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.