Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden (zugleich Kassenwart).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte von mehr als 500,- Euro bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.