Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.