Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Bankgeschäften mit einem Wert von über 500,00 EUR ist ein Beschluss des Vorstands mit einer 2/3 Mehrheit erforderlich.