Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 100,00 DM belasten, ist jedes Vorstandsmitglied auch einzeln berechtigt.