Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie deren Belastung vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.