Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern; dem Vorsitzenden, dem Schriftwart/Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Kassenwart und eventuell zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.